Rechtsprechung
BFH, 17.03.2009 - X S 5/09 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anfechtung eines Gerichtsbescheids; Vertretungszwang für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe
- cpm-steuerberater.de
- Judicialis
FGO § 79a Abs. 2; ; FGO § 79a Abs. 4; ; ZPO § 114; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 142 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren gegen einen Gerichtsbescheid
- datenbank.nwb.de
Keine Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters; Vertretungszwang für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.03.2009 - X B 18/09
Anfechtung eines Gerichtsbescheids - Maßgeblichkeit des Geschäftsverteilungsplans …
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 5/09
Hiergegen legte der Kläger nicht nur Revision ein (X R 3/09), sondern er beantragte zugleich, die Revision zuzulassen (X B 18/09).Der Antragsteller begehrt PKH für das von ihm betriebene Revisionsverfahren (X R 3/09) und für sein Begehren, die Revision zuzulassen (X B 18/09).
- BFH, 17.03.2009 - X R 3/09
Anfechtung eines Gerichtsbescheids - Maßgeblichkeit des Geschäftsverteilungsplans …
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 5/09
Hiergegen legte der Kläger nicht nur Revision ein (X R 3/09), sondern er beantragte zugleich, die Revision zuzulassen (X B 18/09).Der Antragsteller begehrt PKH für das von ihm betriebene Revisionsverfahren (X R 3/09) und für sein Begehren, die Revision zuzulassen (X B 18/09).
- BFH, 27.01.2006 - II B 116/04
Gerichtsbescheid - Berichterstatter
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 5/09
b) Aus diesem Grund ist auch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 116/04, BFH/NV 2006, 908). - BFH, 06.07.1999 - XI R 75/98
Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 5/09
Eine Revision gegen einen Gerichtsbescheid des Berichterstatters ist nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 6. Juli 1999 XI R 75/98, BFH/NV 1999, 1624).
- BFH, 23.04.2009 - X S 13/09
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung
Diesen Antrag lehnte der angerufene Senat durch Beschluss vom 17. März 2009 X S 5/09 (PKH) ab, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht bestehe.Die Einwendungen des Antragstellers gegen den unanfechtbaren Beschluss des angerufenen Senats vom 17. März 2009 X S 5/09 (PKH) sind als Gegenvorstellung auszulegen.
Soweit er geltend macht, er könne sich vor dem BFH selbst vertreten, ist dieses Vorbringen schon deshalb unbeachtlich, weil der angerufene Senat seinen Beschluss X S 5/09 (PKH) auf den Gesichtspunkt des Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung) überhaupt nicht gestützt hat.